Karriere-News

"Finden Sie die Rolle, die zu Ihnen passt!"

Bernd Ditter über den Dächern von Wiesbaden.

Bernd Ditter über den Dächern von Wiesbaden.

Quelle: Immobilien Zeitung, Urheber: Harald Thomeczek

Karriere 14.12.2017
Wer ab und an eine Veranstaltung in der Immobilienbranche besucht, weiß, dass nicht jeder Redner mit Vortragstalent gesegnet ist. Die gute Nachricht: Ein gelungener Vortrag ist das Produkt ... 

Wer ab und an eine Veranstaltung in der Immobilienbranche besucht, weiß, dass nicht jeder Redner mit Vortragstalent gesegnet ist. Die gute Nachricht: Ein gelungener Vortrag ist das Produkt gezielter Arbeit. Bernd Ditter hilft allen, die Rhetorik und Körpersprache optimieren wollen, in Seminaren und Coachings auf die Sprünge.

Immobilien Zeitung: Herr Ditter, Netzwerken gilt in der Immobilienbranche als das A und O für den geschäftlichen Erfolg. Darum wimmelt es auch nur so von Veranstaltungen, auf denen Kontakte geknüpft und gepflegt werden können. Damit das funktioniert, braucht es einen Rahmen aus Vorträgen und Diskussionen. Manchmal wundert man sich, wie wenig Vortragstalent Menschen selbst in hohen Positionen besitzen. Haben Sie für unsere Leser eine Handvoll Tipps und Tricks parat, wie ein solider Auftritt gelingt?

Bernd Ditter: So funktioniert das nicht. Ich wehre mich dagegen, Tipps abzugeben. Es gibt keine Regeln, deren Befolgung automatisch eine gute Rede und einen wirkungsvollen Auftritt garantieren würden.

IZ: Der Teufel steckt also im Detail? Und nur die Übung macht den Meister?

Ditter: So ungefähr. Vor allem aber: Es geht nicht darum, eine Rolle zu spielen, sondern die Rolle zu finden, die zu einem passt. Nur wer herausfindet, welche Rolle ihm persönlich auf den Leib geschrieben ist, wird sein Publikum für sich einnehmen. Ein kleines Beispiel: Bei manchen Menschen stört es überhaupt nicht, wenn sie öfter "Äh" sagen - auch wenn es sonst immer heißt, dass das ein lästiges, den Sprachfluss unterbrechendes Füllwort ist, das man tunlichst vermeiden soll. Besagte Menschen hinterlassen trotz - oder eigentlich gerade wegen! - des einen oder anderen Ähs einen nachhaltigeren Eindruck bei ihren Zuhörern als z.B. die geschliffene Rede eines klassischen Verkäufertypus. Ähs können nämlich signalisieren, dass ich meine Gedanken beim Sprechen entwickle; das wirkt authentisch.

IZ: Mich wundert, dass oft solche Redner auf der Bühne ein Ausfall sind, die sonst selbstsicher wirken und locker rüberkommen.

Ditter: Einen guten Vortrag zu halten, will eben gelernt sein. Es kann vorkommen, dass jemand sein Publikum schon durch die Art, wie er aufsteht und zum Rednerpult auf die Bühne läuft, verloren hat. Schrittlänge, Schritthaltung, Schritttempo - auf all das kommt es also an, wenn ich auf die Bühne schreite. Wie stellt sich jemand ans Pult? Wie bezieht er wortwörtlich Stellung? Schafft er es, die ersten zwei Sekunden nichts zu sagen und die Blicke der Anwesenden auf sich ruhen zu lassen, um Spannung zu erzeugen? Oder schießt er, kaum, dass er die Bühne betreten hat, schon los? Und noch einmal: Nicht für jeden ist das Gleiche gut. Jeder muss lernen, genau die Mimik, Gestik oder die Handhaltung zu finden, die ihn gut aussehen lässt. Wir treffen in Sekundenbruchteilen unsere Entscheidung, ob wir jemanden gut finden. Auch in einem Personalgespräch fällt in den ersten Sekunden die Entscheidung, ob wir ihn oder sie haben wollen. Im Nachhinein suchen wir dann nach Gründen, um unsere Entscheidung zu rationalisieren. Fest steht aber: Unsere Wahrnehmung macht mit uns, was sie will.

IZ: Was ist mit der eigenen Stimme? Daran lässt sich schlecht was ändern, oder?

Ditter: Auch ein angemessenes Sprechtempo will gelernt sein. Viele reden zu schnell oder undeutlich. Das ist aber nicht gottgegeben. Natürlich kann jeder auch seine Stimme verbessern! Das Problem ist, dass eine schlechte Stimme ein Tabuthema ist wie Mundgeruch. Darum sagt mir das ja auch niemand, wenn ich eine unangenehme Stimme habe. Und genau darum kann ich sie auch nicht trainieren.

IZ: Gut möglich, dass man an der einen oder anderen Schraube drehen kann. Nuscheln oder Stottern sind aber doch naturgegeben.

Ditter: Probieren Sie es mal mit Zungenbrechern. Die trainieren die Artikulation enorm. Oder klemmen Sie sich einen Weinkorken zwischen die Zähne: Sie werden erstaunt sein, wie sauber der Strom der Sprache fließt, wenn sie den Korken wieder rausnehmen und nicht mehr an ihm vorbeiartikulieren müssen.

IZ: Tun sich jüngere Redner leichter auf der Bühne, weil heute in der Schule und im Studium mehr Wert aufs Präsentieren gelegt wird?

Ditter: Es ist nicht vom Alter abhängig, ob jemand eine gute Rede hält. Und lernfähig ist man da sowieso immer.

IZ: Geben Sie meinen Lesern zum Schluss bitte wenigstens ein paar technische Tipps mit.

Ditter: Das Manuskript z.B. sollte man nie ausformulieren. Stichpunkte genügen völlig. Aus denen können, ja sollen Sie in der Vortragssituation Ihre Rede stricken. So verhindern Sie, dass Sie sich im Vorhinein zu sehr festlegen - und während des Vortrags nur noch bemüht sind, das Manuskript zu kopieren. Extrem wichtig ist ein guter Schlusssatz, der als solcher erkennbar ist und haften bleibt. Den sollten Sie sich natürlich im Vorhinein überlegen.

IZ: Noch mehr praktische Tipps auf Lager?

Ditter: Wenn Sie Karteikarten benutzen, sollten diese die gleiche Farbe haben wie die Kleidung, die Sie tragen: Wenn Sie z.B. ein rosafarbenes Hemd anziehen wollen, sollten Sie dazu rosafarbene Karten wählen - die nimmt man dann nicht wahr. Es wird so wirken, als würden Sie die Rede völlig frei halten. Die Karten sollten außerdem mindestens 160 Gramm pro Stück wiegen - sonst raschelt das Papier so in der Hand. Nummerieren Sie die Karten, damit im Eifer des Gefechts nie die Ordnung verloren geht. Und der letzte Satz einer jeden Karte sollte der erste Satz der nächsten Karte sein, damit Sie nicht erst die Karten tauschen müssen, um zu wissen, wie es weitergeht.

IZ: Was, wenn plötzlich der Faden reißt?

Ditter: Gewinnen Sie Zeit! Fassen Sie z.B. das Gesagte zusammen oder richten Sie gezielt Fragen an die Zuhörer, die von Ihrer eigenen vorübergehenden Desorientierung ablenken - und wenn es nur die Frage ist, ob mal das Fenster aufgemacht werden soll.

IZ: Vielen Dank für das Gespräch.

Die Fragen stellte Harald Thomeczek.

Harald Thomeczek

Smart City studieren

Vor lauter Smog manchmal kaum zu sehen: die chinesische Millionenmetropole Schanghai. Absolventen des Smart-City-Studiengangs sollen Megastädte wie diese lebenswerter machen helfen.

Vor lauter Smog manchmal kaum zu sehen: die chinesische Millionenmetropole Schanghai. Absolventen des Smart-City-Studiengangs sollen Megastädte wie diese lebenswerter machen helfen.

Quelle: Pixabay, Urheber: 3dman_eu

Karriere 07.12.2017
Die Hochschule für Technik Stuttgart (HFT Stuttgart) bringt im Wintersemester 2018/2019 einen Master-Studiengang an den Start, der "Experten für lebenswerte Städte" hervorbringen soll. ... 

Die Hochschule für Technik Stuttgart (HFT Stuttgart) bringt im Wintersemester 2018/2019 einen Master-Studiengang an den Start, der "Experten für lebenswerte Städte" hervorbringen soll.

Mit dem neuen Angebot will die HFT Stuttgart folgender Erkenntnis Rechnung tragen: Bislang eher voneinander getrennte fachspezifische Kompetenzen in den Bereichen Verkehr, Energie, Städtebau, Verwaltung und Baurecht würden nur dann den komplexen Anforderungen einer "zukunftsfähigen" und "lebenswerten" Stadt gerecht, wenn sie in einem übergreifenden Ansatz zusammenspielten. Ebendieses Zusammenspiel will die HFT Stuttgart mit dem neuen Studiengang erbringen. Auf dem Lehrplan stehen: Smarte Stadtplanung und Gebäude, Infrastruktur (u.a. Energie, Mobilität, Ressouren-Management), Projektmanagement, Digitalisierung und Finanzierung. Einen erfolgreichen Abschluss vorausgesetzt, sollen Absolventen so befähigt werden, auf "zukunftsorientierten Wirkungsfeldern", z.B. in Ingenieur- und Beratungsfirmen oder in öffentlichen Verwaltungen, tätig zu werden.

Die Dauer des englischsprachigen Studiums beträgt drei Semester, die Kosten 10.000 Euro. Dafür sollen Absolventen "internationale Berufschancen" erlangen. Smarte Stadtplanung sei schließlich in zahllosen Metropolen weltweit ein Riesenthema, ob in Kopenhagen oder Rio, Mumbai oder Bangkok. Die indische Regierung z.B. habe ein Programm aufgelegt, mit dem zunächst 100 Städte im Land smart gemacht werden sollen.

Unter einer smarten Stadt versteht die HFT Stuttgart eine größere Agglomeration, die mit den folgenden Phänomenen zu kämpfen hat - und ihnen durch Investitionen in die technische und soziale Infrastruktur erfolgreich die Stirn zu bieten vermag: Zuzug von immer mehr Menschen in die Ballungsräume; ein unkontrolliertes Ausufern der Stadtgrenzen (Urban Sprawl) und eine immense Zunahme der Mobilitätsbewegungen. Sodann: Verkehrsinfarkte, gesundheitsschädigende Luftverschmutzung und Lärm, Armut, Müllberge, Stromausfälle und fehlende oder mangelhafte Trinkwasserversorgung, fehlende öffentliche Sicherheit und - last but not least - der Klimawandel.

Harald Thomeczek

Fortbildungspflicht für Makler und Verwalter nimmt Formen an

Für Makler und Wohnungsverwalter wird es in puncto Fortbildungspflicht langsam ernst.

Für Makler und Wohnungsverwalter wird es in puncto Fortbildungspflicht langsam ernst.

Quelle: fotolia.com, Urheber: Monkey Business

Karriere 07.12.2017
Immobilienmakler und -verwalter müssen sich bekanntlich ab dem 1. August 2018 in schöner Regelmäßigkeit fortbilden. So sieht es das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung ... 

Immobilienmakler und -verwalter müssen sich bekanntlich ab dem 1. August 2018 in schöner Regelmäßigkeit fortbilden. So sieht es das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter vor. Details dazu - wie zu anderen Gesetzesinhalten - wird eine Rechtsverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums regeln. Ein Referentenentwurf für die "Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung" zeigt, wohin die Reise gehen soll.

Dem Gesetz zufolge müssen sich Makler und gewerbliche Miet- und WEG-Verwalter ab dem 1. August 2018 alle drei Jahre 20 Stunden fortbilden. Betroffen sind der Gewerbetreibende und seine an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit beteiligten Mitarbeiter. Wer eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann bzw. zur Immobilienkauffrau oder eine Weiterbildung zum/zur Immobilienfachwirt(in) gemacht hat, für denjeningen/diejenige greift die Weiterbildungspflicht erst drei Jahre nach Aufnahme seiner bzw. ihrer Tätigkeit.

Im Referentenentwurf wird nun präzisiert, wie die gesetzlich geforderte Weiterbildung erbracht werden kann: nämlich "in Präsenzform, im Selbststudium, durch betriebsinterne Maßnahmen des Gewerbetreibenden oder in einer anderen geeigneten Form". In jedem Fall gelte jedoch: "Einer Weiterbildungsmaßnahme muss eine Planung zugrunde liegen, sie muss systematisch organisiert und die Qualität derjenigen, die die Weiterbildung durchführen, muss sichergestellt sein."

Was die Inhalte angeht, listet der Referentenentwurf einen ganzen Katalog auf, ohne ins Detail zu gehen. Makler sollen sich z.B. in puncto Kundenberatung, Verbraucherschutz oder Finanzierung und Steuern schulen, Verwalter ihr Wissen u.a. zu altersgerechten und barrierefreien Umbauten, zu energetischen Gebäudesanierungen und Modernisierungen sowie zur Beantragung von Fördermitteln und zum Einsatz derselben aufpolieren.

Makler und Verwalter können selbst entscheiden, ob sie die 20 Stunden am Stück oder scheibchenweise absolvieren. In jedem Fall müssen sie die zuständige Behörde zu Beginn eines jeden Kalenderjahres (konkret: immer bis zum 31. Januar) "unaufgefordert und in Textform" darüber informieren, ob und wenn ja, wie sie sich weitergebildet haben. Auch wenn der Betroffene sich in einem Jahr nicht weitergebildet hat, muss er dies also der Behörde melden. Erstmals wird eine solche Auskunft am 31. Januar 2020 fällig. Erfolgen soll sie grundsätzlich möglichst auf elektronischem Wege und über ein vorgefertigtes Formular, das im Referentenentwurf enthalten ist. Wer der jährlichen Anzeigepflicht nicht nachkommt, kann mit einem Bußgeld über 5.000 Euro belegt werden.

Nachweise müssen Makler, Verwalter und die von der Regelung betroffenen Beschäftigten jedoch nicht automatisch vorlegen, sondern nur auf ausdrücklichen Wunsch der Behörde. Sprich: "Die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme muss von dem zur Weiterbildung Verpflichteten dokumentiert werden, indem er die entsprechenden Nachweise wie Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate sammelt." Die zuständigen Behörden könnten dann im Einzelfall die Erklärung des Verpflichteten auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen.

Auch ihre Kunden müssen Verwalter und Makler über ihre Bildungsaktivitäten auf dem Laufenden halten. Gewerbetreibende seien verpflichtet, ihren Auftraggebern während der jeweiligen Vertragslaufzeit regelmäßig - ebenfalls spätestens zum 31. Januar eines jeden Kalenderjahres und erstmals zum 31. Januar 2020 - Angaben über die von ihnen im Vorjahr absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen mitzuteilen, heißt es.

Doch damit nicht genug: Kunden von Maklern und Verwaltern müssen schon "beim ersten Geschäftskontakt" und - wie gehabt - "in Textform" Informationen über deren berufliche Qualifikationen erhalten. "Dies kann zum Beispiel in Form eines Informationsblattes oder einer Angabe auf der Visitenkarte erfolgen", auch eine "elektronische Mitteilung" sei zulässig, heißt es zu diesem Punkt weiter.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) sieht Licht und Schatten im Entwurf zur Rechtsverordnung. Er findet es zwar gut, "dass das Bundesministerium offenbar auf Eigenverantwortlichkeit setzt, da es den Gewerbetreibenden und ihren Beschäftigten weitgehend selbst überlassen wird, wie sie sich weiterbilden und wie sie ihre Auftraggeber hierüber informieren", wie es in einer Stellungnahme des Verbandes heißt. Das Verfahren, wie der Informationspflicht gegenüber der Behörde Genüge getan werden soll, würde der IVD jedoch gern verschlankt sehen.

So sei etwa besagte jährliche Erklärungspflicht "unverhältnismäßig". Schließlich impliziere der Gesetzeslaut, "dass man drei Jahre Zeit hat, bevor die Behörde einen Anspruch hat zu erfahren, ob der Weiterbildungsverpflichtung in ausreichendem Maß nachgekommen wurde". Der IVD fordert daher, auf die Verpflichtung zur jährlichen Abgabe einer Erklärung zu verzichten und stattdessen lediglich die Aufsichtsbehörde zu ermächtigen, Nachweise über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen "stichprobenartig" einzufordern. Auch die Verpflichtung, den Auftraggeber alljährlich über absolvierte Weiterbildungsmaßnahmen zu informieren, lehnt der Verband ab.

Die Privilegierung von bestimmten Abschlüssen - Immobilienkaufmann und -fachwirt - will der Verband am liebsten gestrichen sehen. U.a. deshalb, weil es nicht nachzuvollziehen sei, warum jemand mit einem Master-Abschluss mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft nicht in den Genuss eines solchen Privilegs kommen soll. Wenn die beiden genannten Abschlüsse schon privilegiert werden, soll doch bitte klargestellt werden, dass auch eine laufende Ausbildung zum Immobilienkaufmann bzw. eine Fortbildung zum Immobilienfachwirt - und nicht nur der bereits abgeschlossene Erwerb - ebenfalls einer Weiterbildung im Sinne des Gesetzes gleichgestellt werden. Zudem sollte die Befreiung auch für Personen greifen, die schon vor ihrer Aus- oder Weiterbildung im selben Unternehmen als Makler oder Verwalter gearbeitet haben (und nicht nur für diejenigen, die eine solche Tätigkeit erst nach einem Abschluss aufnehmen).

Für Gewerbetreibende, die sowohl als Makler wie als Verwalter unterwegs sind, fordert der IVD dies: Wahrgenommene Weiterbildungsangebote, die beide Tätigkeitsbereiche berühren, sollten auch für beide Bereiche angerechnet werden können.

Harald Thomeczek

Köln setzt auf BIM

Karriere 06.12.2017
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und die Technische Hochschule (TH) Köln sind eine Kooperation im Bereich Building Information Modeling (BIM) eingegangen. ... 

Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und die Technische Hochschule (TH) Köln sind eine Kooperation im Bereich Building Information Modeling (BIM) eingegangen.

Die städtische Gebäudewirtschaft setze bei der Planung, Ausführung und Bewirtschaftung ihres Immobilienbestands künftig auf BIM und treibe damit auf lokaler Ebene eine Entwicklung voran, die die Bundesregierung als strategisches Ziel definiert habe, teilen die beiden Partner mit. Als BIM-Modellprojekt wenden sie die neue Planungsmethode der Bauwerksdatenmodellierung im kommenden Jahr im Rahmen der Generalinstandsetzung des Bestandsgebäudes sowie für die Neubauten des Gymnasiums Kreuzgasse an.

Wissenstransfer in beide Richtungen

An der TH Köln ist BIM an der Fakultät für Bauingenieurwesen und Umwelttechnik im Lehrgebiet Baubetrieb, Bauwirtschaft und Baumangement angesiedelt. Die TH erhofft sich von der Zusammenarbeit u.a. Impulse für die Lehre, etwa in Form von Gastvorträgen der städtischen Gebäudewirtschaft. Außerdem sollen die Studenten Praxiserfahrungen bei konkreten Bauprojekten der Stadt sammeln können oder Abschlussarbeiten zu Fragestellungen schreiben, die den städtischen Gebäudedienstleister umtreiben. Dieser wiederum will sich das in den Studentenköpfen vorhandene Wissen und den Innovationsgeist der Nachwuchskräfte bei Bauvorhaben und dem Unterhalt von Schulen, Kindergärten oder Verwaltungsgebäuden zu Nutze machen. Und hofft, last but not least, darauf, mit der Kooperation "dringend benötigte Fachkräfte" zu gewinnen, wie es heißt.

Die Gebäudewirtschaft kümmert sich um alle städtischen Gebäude der Domstadt. Das sind exakt 277 Schulen, 81 Verwaltungsgebäude, 236 Kindergärten und 70 Aufbauten auf Grünflächen. Die aktuell 518 Mitarbeiter planen Gebäudetechnik- und Hochbaumaßnahmen jedweder Art und führen diese auch durch, inklusive der Architekten- und Ingenieurleistungen.

Harald Thomeczek

Claudia Hamm erhält Award für mutige Immobilienfrauen

Claudia Hamm.

Claudia Hamm.

Quelle: Heuer Dialog, Urheber: Kratz Photographie

Karriere 05.12.2017