Karriere-News

Makler und Verwalter müssen sich künftig fortbilden

Karriere 23.06.2017
Der Bundestag hat das Gesetz zur Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gestern am späten Abend mit den Stimmen der Großen Koalition wie erwartet ... 

Der Bundestag hat das Gesetz zur Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gestern am späten Abend mit den Stimmen der Großen Koalition wie erwartet durchgewunken. Er ist damit seinem Wirtschaftsausschuss gefolgt, der am Mittwoch für den in einigen wesentlichen Punkten geänderten Gesetzentwurf gestimmt hatte. Überraschungen gab es nicht: So werden weder bestehende Makler und WEG- bzw. Mietverwalter nachträglich noch neue Anbieter vor ihrem Markteintritt ihre Sachkunde im Rahmen von Prüfungen vor Industrie- und Handelskammern nachweisen müssen.

Bisher mussten Immobilienverwalter ihr Gewerbe lediglich anmelden. Nun müssen sie eine Erlaubnis beantragen, die nur erteilt wird, wenn der Gewerbetreibende „zuverlässig“ ist, seine Vermögensverhältnisse als „geordnet“ bezeichnet werden können - er also bislang z.B. keine ihm anvertrauten Gelder veruntreut hat - und er eine Berufshaftpflichtversicherung nachweist.

Die Pflichten des Immobilienverwalters sind den aktuellen Anforderungen im § 34 c der Gewerbeordnung angepasst und mit wenigen Aussagen auf den Verwalter zugeschnitten, z.B. mit der Pflicht, „die Vermögenswerte getrennt zu verwalten“.

Lange Zeit sollten die neuen Spielregeln nur für WEG-Verwalter gelten. Auf den letzten Metern schafften es aber auch die Mietverwalter ins Gesetz. Makler müssen wie bisher keine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Bußgeld bei Verstoß gegen Weiterbildungspflicht

Beide Berufsgruppen sind verpflichtet, sich alle drei Jahre fortzubilden, und zwar in einem Ausmaß von 20 Stunden. De facto werden Makler und Verwalter also nicht vor dem Jahr 2021 nachweisen müssen, dass sie ihrer Fortbildungsverpflichtung nachgekommen sind. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung soll mit einem Bußgeld von 5.000 Euro geahndet werden.

Bei der Aufnahme einer Tätigkeit als Makler oder Verwalter müssen Marktteilnehmer ihre Sachkunde jedoch wie eh und je weiterhin nicht unter Beweis stellen. Von der Fortbildungsverpflichtung in den ersten drei Jahren voraussichtlich ausgenommen werden soll, wer einen Abschluss als Immobilienkaufmann oder -fachwirt vorweisen kann oder ein immobilienwirtschaftliches Studium absolviert hat.

Konkrete Details zu etwaigen Ausnahmeregelungen sowie zur Versicherungshöhe oder der ebenfalls vorgesehenen Informationspflicht gegenüber Kunden wird jedoch erst die Rechtsverordnung klären, die das nun verabschiedete Gesetz mit Leben füllt. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Mai 2018 in Kraft.

„Eingangsnachweis schon bei Gewerbeanmeldung!“

Der Makler- und Verwalterverband IVD und der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) sind glücklich, dass die schwere Geburt von Berufszugangsvoraussetzungen für Makler und Verwalter noch in dieser Legislaturperiode einen Abschluss gefunden hat, hätten sich aber mehr gewünscht, allem voran einen Sachkundenachweis. Oder zumindest einen Eingangsnachweis schon bei der Gewerbeanmeldung, für die der IVD plädiert.

Harald Thomeczek

Gorski gibt Gas für die ABG

Karriere 22.06.2017
Geschäftsführer Gordon Gorski hat Hochtief Projektentwicklung verlassen. Er baut nun für die Münchner ABG-Gruppe eine Niederlassung für Projektentwicklung in Berlin auf - und befindet sich ... 

Geschäftsführer Gordon Gorski hat Hochtief Projektentwicklung verlassen. Er baut nun für die Münchner ABG-Gruppe eine Niederlassung für Projektentwicklung in Berlin auf - und befindet sich bereits auf Grundstücksakquise.

Gordon Gorski hat Hochtief Projektentwicklung nach sieben Jahren verlassen und bei der ABG-Gruppe angeheuert. Der 40-Jährige führt die Geschäfte der neu eröffneten Berliner Niederlassung der zur ABG-Gruppe gehörigen ABG Projektentwicklungs GmbH. "Die Akquise läuft auf Hochtouren, wir werden bis zum Ende des zweiten Quartals 2018 sicher noch zwei bis drei Projekte vermelden", sagte Gorski im Gespräch mit der Immobilien Zeitung.

Parallel ist Gorski dabei, personell eine schlagkräftige Truppe für die neue Berliner ABG-Niederlassung zusammenzustellen. Das Wachstum der Mitarbeiterzahl werde "organisch mit weiteren Projekten einhergehen", bleibt Gorski vage. Doch im einstelligen Bereich, so darf man wohl zwischen den Zeilen lesen, dürfte die Mitarbeiterzahl schlussendlich nicht bleiben.

Die Berliner Truppe kann auf die gebündelte Kompetenz aus Zentralabteilungen und weiteren Unternehmensbereichen der ABG-Gruppe zurückgreifen. Die Unterstützungsleistungen im Projektmanagement beispielsweise werden in der ABG Baubetreuungsgesellschaft gebündelt.

Die ABG-Gruppe war bereits in der Vergangenheit in Berlin als Projektentwickler aktiv, will ihr Engagement in der Hauptstadt nun aber deutlich ausbauen: "Wir sind auf einem klaren Wachstumspfad", erklärt Gorski. Die übliche Projektkerngröße beziffert er auf 50 Mio. bis 150 Mio. Euro. "Wir haben aber auch die Expertise für Projekte mit Volumina von mehr als 250 Mio. Euro." Was die Nutzungsarten angeht, hat es die ABG in Berlin auf Büro, Wohnen und Hotels abgesehen. Einzelhandelsflächen werden nur nebenher, z.B. als Beimischung in Quartiersentwicklungen, mitentwickelt, Logistik ist gar kein Thema.

Aktuell verfolgt die ABG zwei Developments in der Bundeshauptstadt: Am Humboldthafen in Mitte entwickelt sie gemeinsam mit der LIP-Gruppe zwei Wohn- und Geschäftshäuser mit insgesamt etwa 190 Mietwohnungen, ca. 9.200 m² Bürofläche und rund 5.600 m² Einzelhandels- und Gastronomieflächen sowie 170 Tiefgaragen-Stellplätzen. Die Grundsteinlegung ist auf den 29. Juni 2017 terminiert. Mit der Zurich-Gruppe wurde rund zwei Jahre vor der avisierten Fertigstellung bereits Ende 2016 ein Endinvestor verkündet.

Das zweite aktuelle Berlin-Projekt von Gorskis neuer Truppe spielt sich in Zehlendorf ab. Dort läuft das B-Planverfahren; mit dem Baurecht wird für Ende 2017 bzw. Anfang 2018 gerechnet. Entstehen sollen 130 Eigentumswohnungen. Howoge baut auf dem Nachbargrundstück mietpreisgebunden und sozialverträglich.

Auch im süddeutschen Raum will die in München beheimatete Unternehmensgruppe ihre Projektentwicklungsaktivitäten ausweiten. Dies wird ebenfalls durch eine Personalie unterstrichen: Veit Oppermann (51), zuletzt als Prokurist der Holding verantwortlich für Akquisition und Projektentwicklung im Großraum München, ist nun zum Geschäftsführer der ABG Projektentwicklungs GmbH für den Standort München berufen. Oppermann arbeitet schon seit rund 17 Jahren am Stammsitz für die ABG.

Hochtief Projektentwicklung (HTP) macht nun mit zwei statt drei Geschäftsführern weiter, denn für Gorski gibt es keinen Nachfolger. Damit schrumpft die Geschäftsführung auf die beiden Köpfe von Javier Carreño und Peter René Jamin zusammen.

Die Projektentwicklung zählt bei Hochtief schon seit einigen Jahren nicht mehr zum Kerngeschäft. Die spanischen Eigentümer von Hochtief hatten auch schon einen Verkauf von HTP sondiert. Die ehemalige Schwester formart hat ja schon vor fast drei Jahren einen neuen Besitzer gefunden und ist nun von diesem, zusammen mit dem Wohnprojektentwickler GRK, unter das neue gemeinsame Markendach Instone gerückt worden.

Obwohl die Aktivitäten von HTP über die Jahre spürbar abgenommen haben, sich das Unternehmen von einigen Standorten zurückgezogen hat und auch die Mannschaft merklich geschrumpft ist, arbeiten heute immerhin noch mehr als 80 Mitarbeiter bei dem Projektentwickler. Damit hat sich die Mitarbeiterzahl in den vergangenen Jahren in etwa halbiert. Im alljährlichen Developer-Ranking von bulwiengesa ist HTP nicht mehr in den Top Ten vertreten. Dies dürfte jedoch nicht nur mit der Schrumpfkur der letzten Jahre zu tun haben, sondern auch mit der gewachsenen Bedeutung von Fee-Developments für HTP. bulwiengesa berücksichtigt in seiner Studie nur klassische Trader-Developer-Projekte.

Harald Thomeczek

Keine Sachkundeprüfung für Makler und Verwalter

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Photographee.eu

Karriere 22.06.2017
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser ... 

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser Legislaturperiode festgezurrt. Der Haken an der Sache: Die im Kabinettsbeschluss vom August 2016 vorgesehene Sachkundeprüfung bleibt angeblich auf der Strecke, aus Angst der Wirtschaftsliberalen in CDU und CSU vor zu viel Berufsregulierung.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) und der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum (WiE) gehen jedenfalls fest davon aus, dass die Regierungskoalition den Gesetzentwurf mit dieser und ein paar anderen Änderungen am 22. Juni im Bundestag beschließen wird. Dann steht die zweite und dritte Lesung an. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist - also nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf -, gelten die beiden anstehenden Lesungen im Bundestag als letzte Hürde.

Der DDIV will erfahren haben, dass die Koalition sich insbesondere wegen der avisierten Alte-Hasen-Regelung nicht auf die verpflichtende Einführung eines Sachkundenachweises einigen konnte. Vorgesehen war, dass von der Sachkundeprüfung befreit sein sollte, wer bereits länger als sechs Jahre am Markt ist. Damit wäre de facto "ein sehr großer Teil" der gewerblichen Verwalter und Makler von der Prüfung befreit gewesen. Die für die Nutzung der Ausnahmeregel zu erbringenden Nachweise und die Prüfung durch die Erlaubnisbehörde seien der Koalition als zu bürokratisch und zu regulatorisch erschienen.

Für WiE wäre die Pflicht zu einem Sachkundenachweis - neben der, zumindest für Verwalter, ebenfalls vorgesehenen Versicherungspflicht - der wichtigste Gesetzesinhalt (gewesen). Verwalter hätten eine sachgemäße Ausbildung vorweisen oder ihre Qualifikation durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen müssen. Und im Gesetzgebungsverfahren, resümiert der Verbraucherschützerverband, sei ja lange Zeit auch alles seinen Gang gegangen - ehe die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU ins Spiel gekommen seien. Deren Engagement im Wirtschaftsausschuss des Bundestags gelte insbesondere der Verhinderung von Überregulierung. Entsprechend "hinterfragten sie den Gesetzentwurf grundsätzlich, sahen zu hohen Bürokratieaufwand, zu hohe Kosten für die Verwaltungen und einen fehlenden Nutzen für die Wohnungseigentümer", berichtet der Verband.

Das Ergebnis: An Einsteiger in den Beruf des Immobilienverwalters werden, wenn der verwässerte Gesetzentwurf wie befürchtet am 22. Juni vom Bundestag verabschiedet wird, wie bisher keine Anforderungen bezüglich ihrer Qualifikation gestellt. Und auch bereits am Markt tätige Akteure, egal ob Alte Hasen mit sechs und mehr Jahren Berufserfahrung oder weniger erfahrene Marktteilnehmer, müssten ihre Sachkunde auch in Zukunft nicht unter Beweis stellen. WiE beruft sich auf ein internes Beschlusspapier, das in der nächsten Sitzungswoche vom Bundestag beschlossen werden solle. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs ist am heutigen Donnerstag für den Zeitraum von 22.05 bis 22.35 Uhr anberaumt.

Mit dem Kompromiss, den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD "in letzter Minute" für die Berufszulassungsregelung von u.a. WEG-Verwaltern gefunden hätten, werde "der Verbraucherschutz auf ein intransparentes Konstrukt zusammengestrichen", bemängelt Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von WiE.

Gleichsam als Trostpflaster für den entfallenden Sachkundenachweis soll es den Verbänden zufolge nun eine Weiterbildungspflicht geben. Das bedeutet, dass Gewerbetreibende und ein Teil der im operativen Geschäft tätigen Angestellten alle drei Jahre nachweisen müssen, dass sie sich regelmäßig fortbilden - allerdings in einer eher homöopathischen Dosis von nur 20 Stunden. Wer einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie den Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt mitbringt, soll in den ersten drei Jahren nach der Aufnahme der Tätigkeit von der Weiterbildungspflicht befreit sein.

Faktisch gibt es mit der nun bekannt gewordenen Lösung keine Eintrittsbarriere in puncto Bildung für Makler und Verwalter. Die Erlaubnisvoraussetzungen für den Immobilienverwalter umfassen künftig, so der DDIV, lediglich Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung. Für Makler liegt die Latte noch niedriger: Die ursprünglich auch für sie vorgesehene Berufshaftpflichtversicherung ist im Gesetzgebungsverfahren schon vor längerer Zeit auf der Strecke geblieben.

"Wir hatten uns mehr erhofft, denn wir haben immer noch keine Lösung für neu in den Markt eintretende Verwalter. Ihre einzig nennenswerte Voraussetzung wäre eine 20-Stunden-Fortbildung in drei Jahren. Das ist deutlich zu wenig und wird der Tätigkeit und dem Verbraucherschutz auch nicht gerecht", stimmt auch DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler in den Chor der Enttäuschten ein.

Eingang ins Gesetz finden soll neben einer Fortbildungspflicht auch das Wörtchen "Wohnimmobilienverwalter": Das Verhandlungsergebnis sieht laut DDIV nämlich auch vor, dass die geplante Erlaubnispflicht nicht nur für WEG-Verwalter gilt, sondern auch auf Mietverwalter ausgedehnt wird. Im Begriff des Wohnimmobilienverwalters soll diese Ausdehnung ihre sprachliche Abbildung erfahren. Schließlich soll dem gewerblichen Verwalter eine Informationspflicht über abgelegte Fortbildungen gegenüber seinem Auftraggeber auferlegt werden.

Die Details zur Weiterbildungs- und der Informationspflicht sollen in einer Rechtsverordnung ausgestaltet werden. Dort soll auch geregelt werden, wie der Gewerbetreibende gegenüber der zuständigen Behörde nachweist, dass er seiner Weiterbildungsverpflichtung nachkommt. Wann das Gesetz verkündet werden soll, steht noch nicht fest. Die Verordungsermächtigung - also der Startschuss für die Ausarbeitung der das Gesetz ausgestaltenden Verordnung - tritt jedenfalls direkt nach der Verkündung in Kraft. Für die anderen Inhalte des Gesetzes gilt eine Übergangsfrist von neun Monaten.

WiE-Geschäftsführerin Heinrich bringt sich schon einmal für die nächste Legislaturperiode in Stellung: Sie empfiehlt den Parteien, in ihre Wahlprogramme für den Bundestagswahlkampf eine Novellierung des kurz vor der Verabschiedung stehenden Gesetzes - sowie eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes - aufzunehmen. Damit der im Koalitionsvertrag ursprünglich avisierte Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer bei Dienstleistungen zur WEG-Verwaltung endlich wirklich in die Tat umgesetzt wird. Dreitägige Ausbildungen zum WEG-Verwalter dienten nämlich allenfalls den Bildungseinrichtungen, an denen man solche Weiterbildungen absolvieren könne. Die Aussagekraft solcher Fortbildungszertifikate für Eigentümer auf der Suche nach einer fähigen Verwaltung liege bei Null.

Harald Thomeczek

bsi-Experte Gero Gosslar rückt in ZIA-Geschäftsführung

Köpfe 22.06.2017
Die Auflösung des Sachwerteverbands bsi und der Beitritt seiner Mitglieder zum Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) rücken näher. Gestern stimmten Vorstand, Präsidium und Mitgliederversammlung ... 

Die Auflösung des Sachwerteverbands bsi und der Beitritt seiner Mitglieder zum Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) rücken näher. Gestern stimmten Vorstand, Präsidium und Mitgliederversammlung des ZIA dem Beitritt der bsi-Mitglieder zu. Bereits zum 1. Juli dieses Jahres wird Gero Gosslar, 35, die neu geschaffene Position des stellvertretenden ZIA-Geschäftsführers übernehmen. Gosslar ist bislang beim bsi federführend für die Themen Europäische Union und Internationales im Einsatz und ergänzt nun beim ZIA die Geschäftsführung aus Stephan Rabe und Klaus-Peter Hesse.

Zum 1. Januar 2018 erfolgt überdies die Aufnahme der bisherigen bsi-Vorstände Martina Hertwig (Partnerin der Beratungsgesellschaft Baker Tilly) und Jochen Schenk (Vorstand von Real I.S.) in das Präsidium des ZIA. Zugleich übernimmt der ZIA Anfang kommenden Jahres die zehn bsi-Mitarbeiter. Der bisherige Hauptgeschäftsführer des bsi, Eric Romba, wird beim ZIA keine Position übernehmen. Der Mittvierziger konzentriert sich fürderhin auf seine Tätigkeit als Partner der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Lindenpartners.

Bernhard Bomke